Zielgruppe(n)

Fachkraft Krippe, Fachkraft Kindergarten, Fachkraft Hort

Ausschreibung

Kinder sollen in ihrer Individualität respektiert und gestärkt werden. Doch wann hört Originalität auf und wann fängt eine Verhaltensauffälligkeit an? Und wie gelingt es uns, im Kita-Alltag individuell auf auffällige Kinder einzugehen, die Bedürfnisse hinter dem Verhalten zu verstehen und die Kinder zu begleiten?

Thematische Schwerpunkte:
- Definitionen, Bild vom Kind – Kindheit im Wandel
- Ursachen und Symptome
- Stressmodell
- Inklusive Lernumgebung, Gestaltung der Tagesstruktur in der Kita
- Beobachtung und Dokumentation
- Möglichkeiten der Intervention
- Strategien, um die Resilienz der Kinder und Fachkräfte zu fördern
- Kollegiale Beratung, Fallbesprechung, Gesprächsführung
- Inanspruchnahme von Helfersystemen

Durch den Austausch von Informationen und Erfahrungen in Netzwerken und in Elternkooperationen können alle Beteiligten dazu beitragen, die Entwicklung der Kinder ganzheitlich zu unterstützen und Herausforderungen frühzeitig zu erkennen. Sie fungieren als Multipliktor/-in, Moderator/-in von Fallbesprechungen und werden diese fachlich kompetent begleiten können.
Durch praxisnahe Übungen und Bearbeitung von Fallvignetten werden die erlernten Inhalte direkt anwendbar.

Abschluss: Zusammenfassung der Lerninhalte und Austauschforum

Dozent*innen

  • diverse Dozent/-innen
  • Anika Reymann, Staatlich anerkannte Erzieherin (0-10-Jahre), Lehrkraft 1. Staatsexamen, Fachkraft für pädagogische Fachberatung
  • Laura Scharp, Bildungswissenschaftlerin, Montessori-Pädagogin
  • Jule Stelter, Erziehungs- und Bildungswissenschaftlerin, M.A., Fach- und Praxisberaterin für Kindertagesstätten
  • Jeannette Winkler, Dipl.-Pädagogin, Systemische Sozialtherapeutin, Supervisorin

Organisatorisches

Mit dieser Weiterbildungsreihe bescheinigen wir Ihnen adäquat die Absolvierung von 64 UE aus dem Fort- und Weiterbildungskonzept zur Implementierung der Bildungskonzeption für 0- bis 10-jährige Kinder in Mecklenburg-Vorpommern.

Wichtiger Hinweis:
Lassen Sie sich Ihre Teilnahmegebühren über einen Bildungsgutschein (AZAV) erstatten, diese Weiterbildung ist zertifiziert! Die berufliche Weiterbildung der Beschäftigten kann einerseits durch vollständige oder teilweise Übernahme der Weiterbildungskosten/Gebühren gefördert werden und andererseits Zuschüsse zum Arbeitsentgelt erhalten. Die Höhe der Förderung richtet sich nach der Anzahl der Beschäftigten.

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100 % Kostenübernahme (bis 50 Beschäftigte) > Ihre verbleibende Gebühr: 0, 00 €
50 % Kostenübernahme (bis 500 Beschäftigte) > Ihre verbleibende Gebühr: 540, 80 €
25 % Kostenübernahme (ab 500 Beschäftigte) > Ihre verbleibende Gebühr: 811, 20 €
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Bei Betrieben mit weniger als 500 Beschäftigten sollen für Beschäftigte ab 45 Jahren und für schwerbehinderte Menschen bis zu 100 Prozent der Kosten übernommen werden. Partnerunternehmen Ihres Betriebes bzw. verbundene Unternehmen werden gesamtheitlich betrachtet. Anteilige Fahrtkostenerstattung ist auf Anfrage möglich.

Standort

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