Jule Stelter
Fach- und Praxisberatung
Fachberatung Sprach-Kitas
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Julia Külß
Fach- und Praxisberatung
Telefon: 038229 70452 j.kuelss@dbz-mv.de
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Melanie Binder
Fach- und Praxisberatung
Telefon: 038229 70452 m.binder@dbz-mv.de
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Heike Harder
Geschäftsführung
Pädagogische Leitung
Telefon: 038229 70456 h.harder@dbz-mv.de
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Das öffentliche Interesse an der Bildung und Erziehung in der Kindertagespflege wächst stetig. Sowohl Eltern als auch gesellschaftliche Verantwortungsträger erwarten eine kontinuierliche und zeitgemäße Qualität der Bildungs- und Erziehungsprozesse in den Kindertagespflegestellen. 

Die Erprobung und Evaluation des Kompetenzorientierten Qualifizierungshandbuches Kindertagespflege durch das Deutsche Jugendinstitut macht u.a. deutlich, welchen Stellenwert diese Möglichkeit der Bildung und Betreuung von Kindern einnimmt. Das Diakonische BildungsZentrum Mecklenburg-Vorpommern hat mit der Bildungsstätte JAMBUS Bad Sülze an der Erprobung erfolgreich teilgenommen und seit mehr als 20 Jahren in der Fort-, Weiterbildung und Beratung von Kindertagespflegepersonen Erfahrungen sammeln können. 

Zur Qualifizierung der Arbeit in den Kindertagespflegestellen und als Impulsgeber für Veränderungen spielt eine qualifizierte Fach- und Praxisberatung für die pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, das heißt für die Kindertagespflegepersonen eine große Rolle. 
Ausgehend von der 2. Effektestudie zum KiföG M-V wird die Fach- und Praxisberatung bei derzeitiger Gestaltung ihren Aufgaben im Alltag der Kindertagesförderung gerecht. Die Einführung und gesetzliche Fixierung der Fachberatung wird grundsätzlich von allen Beteiligten als einer der „Gewinne“ des KiföG M-V angesehen.1   
Auch der Landkreis Vorpommern-Rügen stellt sich den Herausforderungen an eine fachlich qualifizierte Fach- und Praxisberatung. Dieses Konzept möchte seinen Beitrag leisten, die Qualität und Anforderungen in Bezug auf die Fach- und Praxisberatung in den Kindertagespflegestellen zu beschreiben. 

Mit dem vorliegenden Konzept sollen Ziele und Kernaufgaben von verschiedenen Aufgabenfeldern der Fach- und Praxisberatung in der Kindertagespflege beschrieben werden, mit denen sich die Bildungsstätte JAMBUS Bad Sülze identifiziert. 
Die Bildungsstätte JAMBUS Bad Sülze begleitet im Bereich der Fach- und Praxisberatung seit 2004 mit einem Team von 6 pädagogischen Fachkräften mehr als 50 Kindertagesstätten und seit 2018 die tätigen Kindertagespflegepersonen im Landkreis Vorpommern-Rügen. 
Zur Einordung und zur Transparenz des Leistungserbringers liegt diesem Konzept eine Selbstdarstellung des Trägers „Diakonisches BildungsZentrum Mecklenburg-Vorpommern gGmbH“ bei. 

Aus Gründen der Lesbarkeit soll im Folgenden auf die durchgängige Nennung der weiblichen und männlichen Form der Berufsbezeichnung verzichtet werden. Der größte Anteil der im Elementarbereich Beschäftigten ist weiblichen Geschlechts, daher wird oft von Erzieherinnen oder Fachberaterinnen bzw. pädagogischen Fachkräften gesprochen. Die männlichen pädagogischen Fachkräfte mögen sich ebenso angesprochen fühlen.

1 Vgl. „2. Effektestudie zum KiföG M-V 2009, S. 133 

Außerhalb des Systems der Einrichtungsträger, der Kindertageseinrichtungen oder Kindertagespflegestellen selbst, übernimmt die Fach- und Praxisberatung, im folgendem auch nur Fachberatung genannt, sowohl Koordinierungs- und Mittlerfunktionen als auch Moderationsaufgaben. Voraussetzung dafür ist die spezifische Rolle der Fachberatung und ihr Einblick in verschiedene Einrichtungen und Strukturen der Jugendhilfe.

Bereits mit der Novellierung des KiföG M-V im Jahr 2004 wurde die Fachberatung in § 12 KiföG M-V als verbindlicher Standard formuliert und im Gegensatz zum Ursprungsgesetz weiter ausgeführt. So werden nach wie vor auf den Gegenstand der Fach- und Praxisberatung Bezug genommen sowie Ziele, Inhalte und Verfahren formuliert. Das Gesetz verlangt darüber hinaus, dass das fachlich zuständige Ministerium auf der Grundlage der Bildungskonzeption verbindliche Standards für die Arbeit der Fach- und Praxisberatung erarbeitet. Diese sind dann im Jahr 2015 als Empfehlungen im Rahmen der Bildungskonzeption für 0-12-jährige Kinder veröffentlicht worden. 

Das Kindertagesförderungsgesetz – KiföG M-V vom 4. September 2019, beschreibt u.a. in den § 16 (3) Nr. 2 und § 20 (2) den notwendigen Umfang und die Art der erwünschten der Fach- und Praxisberatung für Kindertagespflegepersonen.

1.1 Definition von Fachberatung, mit der sich die Bildungsstätte JAMBUS Bad Sülze identifiziert

M.E. Karsten formulierte:
Fachberatung ist eine personenbezogene, strukturentwickelnde soziale Dienstleistung (bzw. Vermittlungs- und Verknüpfungsdienstleistung) im Rahmen der Jugendhilfe. Sie wirkt qualitätssichernd und –entwickelnd im Feld der Erziehungsarbeit und der Lebensgestaltung von Kindern“.2  
Gemäß dieser Aussage von M.E. Karsten wird davon ausgegangen, dass die Fach- und Praxisberatung eine wichtige Rolle für die Qualitätssicherung innerhalb der sozialen Arbeit darstellt. M.E. Karsten formuliert, dass die Fachberatung eine Anzahl von Organisationsformen im sozialen Netzwerk strukturell begleitet und daher die Qualität verbessert werden kann. 
Im Fachlexikon der sozialen Arbeit wird dargelegt, dass die Sicherung der Qualitätsstandards und die Begleitung bei der Umsetzung von Innovationen durch die Fachberatung gegeben sind.3 

Aufgrund der Pluralität der Trägerstrukturen, der regionalen Besonderheiten und der kaum definierten Standards haben sich unterschiedliche Profile der Fach- und Praxisberatung entwickelt. Sowohl in der Fachliteratur als auch in der Erwartungsabfrage der Nutzer sind differenzierte Vorstellungen der Fachberatung zu verzeichnen. 
Wird also davon ausgegangen, dass die Träger, Kindertagesstätten und Kindertagespflegestellen unterschiedliche Konzepte und daher individuellen Beratungs- und Begleitungsbedarf haben, dann muss Fachberatung vor allem flexibel und innovativ sein. Eine eingeschränkte Definition wäre einengend und hinderlich, denn Fachberatung muss sich jederzeit weiterentwickeln, an den gesellschaftlichen Bedürfnissen anknüpfen und die Bedingungen vor Ort nutzen. Andererseits besteht die Gefahr, dass Fachberatung ohne formulierte Standards konzeptionslos und wild wird. „Jeder/ Jede macht es so gut wie er/ sie es kann und will!“ Wer kontrolliert die Ziele, Inhalte und die Wirkung auf die pädagogische Qualität in den Kindertagesstätten? 
In diesem vorgelegten Konzept wird davon ausgegangen, dass die Standards für die Arbeit der Fach- und Praxisberatung in M-V vollumfänglich bedient werden. 

1.2 Ziele und Aufgaben von Fachberatung, die durch die Bildungsstätte JAMBUS umgesetzt werden

Grundlage für die Entwicklung und Umsetzung der Ziele und Aufgaben der Fachberatung im Landkreis Vorpommern-Rügen sind zum einen die Aussagen im Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII) und zum anderen die Standards für die Arbeit der Fach- und Praxisberatung in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege im Land Mecklenburg-Vorpommern. Diese benannten Haupt- und Einzelaufgaben sollen auch im Landkreis VR durch die Fachberatung der Bildungsstätte JAMBUS Bad Sülze umgesetzt werden.

  • Beratung zu pädagogischen, ökonomischen und administrativen Fragen
  • Beratung zur Bildung, Betreuung und Erziehung der Kinder nach dem KiföG M-V
  • Beratung zur Bildungs- und Erziehungspartnerschaft mit den Eltern
  • Aufsuchende Praxisbegleitung
  • Beratung und Unterstützung bei besonderen Vorkommnissen, Konfliktberatung  
  • Beratung von Unfallmeldungen, Zusammenarbeit mit der Unfallkasse M-V
  • Beratung und Unterstützung der Kindertagespflegeperson zur persönlichen, sächlichen und räumlichen Eignung im Zusammenhang mit dem allgemeinen Pflegeerlaubnisverfahren und kindsbezogenen Pflegeerlaubnissen 
  • Beratung zum Prozess und ggf. Vermittlung an professionelle Beratungsstellen bei Verdacht von Kindeswohlgefährdungen (§ 8a SGB VIII)
  • Vorbereitung, regelmäßige Durchführung und Nachbereitung von Gruppenberatungen/ Kollegiale Fallbesprechungen 
  • Kooperation und Zusammenarbeit mit Gremien, Institutionen, etc.
  • Beratung und ggf. Vermittlung von möglichen Angeboten der Fort- und Weiterbildung (in-stitutionsunabhängig)

In Bezug auf die geltende Richtlinie des Landkreises, dass tätige Kindertagespflegepersonen alle zwei Jahre eine Fortbildung zum Kinderschutz absolvieren und nachweisen müssen, wird unter Einbeziehung der Fachberatung ein modulares Fortbildungskonzept entwickelt und umgesetzt. So soll sichergestellt werden, dass die Bildungsinhalte zum Thema Kinderschutz systematisch erfolgen. 

1.3 Die Rolle der Beratung im Kontext der Fachberatung – Die Frage nach der Freiwilligkeit

Die Umsetzung der Ziele und Aufgaben von Fachberatung sind abhängig von der Einstellung und dem Know-how der Beratungspersonen im Berufsalltag. 
An dieser Stelle soll zum einen die Beratungskompetenz der Fachberatung hinterfragt werden. Zum anderen muss die Frage geklärt werden, ob der Begriff der Beratung im Kontext der verpflichtenden Fach- und Praxisberatung in Kindertagesstätten und der Kindertagespflege gerechtfertigt ist. 
N. Belardi beschreibt die Funktionen sozialpädagogischer Beratung und bezieht sich auf H. Thiersch 1978. Demnach ist die Beratung sowohl eine allgemein menschliche als auch professionelle Handlung. Sie kann eher „alltagsnah“ oder auch „alltagsdistanziert“ vonstattengehen. 

Schwerpunkte sozialpädagogischer Beratung sind nach N. Belardi u.a.:

  • Information
  • Vermittlung
  • Rückmeldung
  • Unterstützung und
  • Hilfeplan.

Er betont, dass sozialpädagogische Beratung mehr und anders ist als die Alltagsberatung oder die reine psychotherapeutische Beratung in der psychologischen Praxis.4 

Beratung ist in der Regel freiwillig. Ein „Ratsuchender“ stellt sich Herausforderungen und erhofft sich vom Berater Professionalität, Hilfsquellen, den Blick von außen oder auch eine gewisse Uneigennützigkeit. Im Falle der Fachberatung in Kindertagesstätten und in der Kindertagespflege geht es keineswegs immer um Herausforderungen, die nur mit einem Berater zu lösen wären. Vielmehr ist diese Beratungsleistung aufgrund des Kindertagesförderungsgesetzes M-V in Bezug auf die Bereitstellung durch den öffentlichen Träger der Jugendhilfe verpflichtend.5  Das Landesgesetz beschreibt nicht näher, ob es für die Kindertagespflegepersonen einen verpflichtende Leistung ist, daher wird in der Literatur in der Regel auf Freiwilligkeit der Kindertagespflegepersonen gesetzt. 
Die im Landkreis Vorpommern-Rügen 2021 in Kraft getretene neue Richtlinie, macht die Fach- und Praxisberatung für die tätigen Kindertagespflegepersonen verpflichtend. Die Themen werden mit den Kindertagespflegepersonen gesucht und bedarfsgerecht und prozessorientiert begleitet. 

Im Wörterbuch der sozialen Arbeit wird weiterhin beschrieben, dass Beratung eine interdisziplinäre Sichtweise und methodenübergreifende Anwendung erfordert. Professionale Beratung als personen-bezogene, soziale Dienstleistung liegt dann vor, wenn die Berater ihre Ziele und ihr Handeln mit wissenschaftlichen Ansätzen rational und nachvollziehbar begründen können. 
Diese Beschreibung trifft ebenso auf die Anforderungen der Fachberatung in der Kindertagespflege zu. Dabei wird hier davon ausgegangen, dass die Fachberatung professionell unter Anwendung wissenschaftlicher Kenntnisse realisiert wird. 
Beratung wird als dynamischer und ergebnisoffener Prozess beschrieben. Ziele sind unter anderem die Klärung der Formen der Zusammenarbeit, die Methoden und mögliche Vorhaben.6  

Diese Aussagen können auf die Fach- und Praxisberatung ebenfalls übertragen werden und unterstreichen die Notwendigkeit von professionalen Beratungskräften, die einerseits nach einem Konzept wissenschaftliche Methoden verankern. Andererseits wird deutlich, dass im Rahmen der Fachberatung ebenso eine Bedarfsanalyse vorgenommen werden muss, wie in anderen Beratungsfeldern auch. 

Zusammenfassend soll dargestellt werden, dass die Wesensmerkmale der Beratung, die in der Fachliteratur zu finden sind, durchaus in der Umsetzung der Fach-und Praxisberatung anzuwenden sind. Die funktionale Beratung der Fach- und Praxisberatung in der Kindertagespflege ist eine begleitende, auf den Bedarf der jeweiligen Tagespflegestelle ausgerichtet und hat vielfältige präventive Ansätze. 
Der/die Berater/-in der Bildungsstätte JAMBUS Bad Sülze werden ebenso über eine qualitative Beratungskompetenz und wissenschaftliche Kenntnisse verfügen. Nur so ist eine tiefgründige Begleitung möglich. Eine qualitativ hochwertige und nachhaltige Beratung ist nur möglich, wenn die Kindertagespflegeperson bereit ist, ihr pädagogisches und persönliches Handeln zu reflektieren. Sollten diese Voraussetzungen nicht gegeben sein, muss die Fach- und Praxisberatung für diese konkrete Kindertagespflegeperson beendet werden.
 

2 Karsten zit. nach „Mit uns auf Erfolgskurs. 1996, S. 136 nach „Empfehlungen zur Fachberatung 2003, S. 3
3 Vgl. Fachlexikon der sozialen Arbeit, Hrsg. Vom Deutschen Verein für öffentliche und private Fürsorge
4 Vgl. N. Belardi in Beratung, 2007, S. 33f
5 Vgl. KiföG M-V §16 (3) und § 20 (2)
6 D. Kreft/I. Mielenz in Wörterbuch Soziale Arbeit 2005, S. 147f

In § 22a Abs. 5 SGB VIII werden die Träger der öffentlichen Jugendhilfe dazu aufgefordert, durch geeignete Maßnahmen die Qualität der Kindertageseinrichtungen sicherzustellen. Gemäß § 72 Abs. 3 SGB VIII sind die Träger der öffentlichen Jugendhilfe ferner aufgefordert, Fortbildung und Praxisberatung der Mitarbeiter des Jugendamtes und des Landesjugendamtes zu realisieren. Indirekt wird rechtlich geregelt, dass Fachberatung für den Bereich der Kindertagesstätten/Kindertagespflege bereitgehalten werden soll. 

Im Landkreis Vorpommern-Rügen gilt ab 01.01.2021 die neue die Richtlinie zur Förderung von Kindern in der Kindertagespflege nach § 22 Abs. 1, § 23 Abs.1 und 3, § 24 Abs. 1-3 5GB VIII in Verbindung mit dem Kindertagesförderungsgesetz M-V (KiföG M-V) in Bezug auf die Ausgestaltung der Kindertagespflege des Landkreises Vorpommern-Rügen (Kurzform: Kindertagespflege-fachinhaltliche Richtlinie LK VoR) In Kraft getreten: 1. Januar 2021
Beschluss des Jugendhilfeausschusses vom 2. November 2020 

2.1 Sachliche Zuständigkeit des örtlichen Trägers der Jugendhilfe

Die sachliche Zuständigkeit wird in § 85 Abs. 1 SGB VIII festgeschrieben. „Für die Gewährung von Leistungen und die Erfüllung anderer Aufgaben nach diesem Buch ist der örtliche Träger sachlich zuständig, soweit nicht der überörtliche Träger sachlich zuständig ist.“ 
In § 16 Abs. 3 Nr. 2 KiföG M-V wird die landesrechtliche Ausgestaltung des Rahmens in Inhalt und Umfang für die Fach- und Praxisberatung für tätige Kindertagespflegepersonen deutlich. Die sachliche Zuständigkeit ist durch das KiföG M-V eindeutig formuliert. So heißt es unter anderem: „Der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe hat Kapazitäten für Fach- und Praxisberatung in [...] der Kindertagespflege für je 100 Tagespflegepersonen jeweils einer Vollzeitstelle entsprechenden Umfang vorzuhalten.“ 
Der Antrag in Bezug auf die Finanzierung der Fach- und Praxisberatung ist für den LK VR aktuell für ca. 107 tätige Tagespflegepersonen vorgenommen worden. 

2.2 Die rechtlichen Beziehungen zwischen Auftraggeber und Leistungserbringer

Für die Vertragsverhandlung stehen sich Auftraggeber (Örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe) und Leistungserbringer (Freier Träger, der die Fach- und Praxisberatung ausführt) als gleichberechtigte Partner gegenüber. Es besteht grundsätzlich Vertragsverhandlungs- und Vertragsabschlussfreiheit.

Grundlagen sind wie bereits erwähnt:

  • Das Kindertagesförderungsgesetz – KiföG M-V
  • Die Landesverordnung über die Finanzmittel nach § 18 Absatz 3 des Kindertagesförderungsgesetzes
  • Handreichung für den Abschluss von Leistungsverträgen gemäß § 16 KiföG M-V
  • Richtlinie zur Förderung von Kindern in der Kindertagespflege nach § 22 Abs. 1, § 23 Abs.1 und 3, § 24 Abs. 1-3 5GB VIII in Verbindung mit dem
  • Kindertagesförderungsgesetz M-V (KiföG M-V) in Bezug auf die Ausgestaltung der Kinderta-gespflege des Landkreises Vorpommern-Rügen
    (Kurzform: Kindertagespflege-fachinhaltliche Richtlinie LK VoR) In Kraft getreten: 1. Januar 2021
    Beschluss des Jugendhilfeausschusses vom 2. November 2020

Auftraggeber und Leistungserbringer schließen einen Dienstleistungsvertrag.  

Inhaltlich betrachtet, erfolgt die Fach- und Praxisberatung gemäß der Vereinbarung mit der jeweiligen Kindertagespflegeperson. Leitziel ist die Umsetzung der Aufgaben und Ziele der Fach- und Praxisberatung. 
Über die Organisation und den konkreten Ablauf der Fach- und Praxisberatung wird in der Regel im Vertragsjahr bedarfsgerecht entschieden und mit der Kindertagespflegeperson abgestimmt. 

Folgende Ziele sind Vertragsgegenstand: Die Fach- und Praxisberatung dient der Initiierung, Begleitung und Steuerung von Entwicklungsprozessen und konzentriert sich im Wesentlichen auf die Weiterentwicklung der pädagogischen Praxis mit folgenden Schwerpunkten:

  • Die Qualitätsentwicklung in der Kindertagespflegestelle 
  • Die Konzeptionsentwicklung/ Weiterentwicklung
  • Die Organisationsentwicklung
  • Umsetzung der Bildung, Betreuung und Erziehung gemäß der Bildungskonzeption 

Der Vertrag gilt in der Regel für die Beratungstätigkeit mit Wirkung eines bestimmten Zeitraums. 

Grundlage für die Vergütung der Leistung ist die Verhandlung zwischen dem Träger der öffentlichen Jugendhilfe und dem Freien Träger. Der freie Träger legt eine Kostenkalkulation vor, die den Gesamtaufwand für die Fach- und Praxisberatung darlegt.

Unter Anwendung der Standards, die in der Bildungskonzeption für 0-10-jährige Kinder in M-V empfohlen sind, wird die Fachberatung lösungsorientiert, individuell und prozessorientiert umgesetzt. Alle bisher im Konzept genannten Ziele, Aufgaben, Rahmenbedingungen und Qualitätsgrundsätze sind Bestandteil der konkreten Umsetzung. Die folgend genannten Arbeitsschwerpunkte sind explizit genannte Aufgaben und Methoden, die die Fachberatung der Bildungsstätte JAMBUS charakterisiert. 

3.1 Fachbegleitung vor Ort in der Kindertagespflegestelle

Die tätigen Kindertagespflegepersonen im Landkreis Vorpommern-Rügen werden jährlich mindestens zweimal vor Ort aufgesucht und fachlich begleitet. Eine individuelle Terminabstimmung erfolgt zwischen Kindertagespflegeperson und Fachberatung. Alle Erfordernisse, die eine individuelle Fachbe-gleitung ausmachen, werden erfüllt. 

3.2 Verbundtreffen/ Regionaltreffen für Kindertagespflege

Die tätigen Kindertagespflegepersonen erhalten neben den jährlichen Weiterbildungsstunden und den Vor-Ort-Begleitungen die Möglichkeit, ihr pädagogisches Handeln zu reflektieren und Erfahrungen mit anderen pädagogischen Fachkräften aus der Kindertagespflege auszutauschen. 
Folgende Angebote werden durch die Fach- und Praxisberatung der Bildungsstätte JAMBUS Bad Sülze organisiert und durchgeführt.

  • Explizite und anonymisierte Einzelfallberatung und Verbundtreffen/Regionaltreffen
  • In der Regel werden die Regionaltreffen von zwei Fachberater/innen gleichzeitig moderiert und begleitet. 
  • Summiert kann davon ausgegangen werden, dass an allen unten genannten Standorten ca. 10-12 Regionaltreffen pro Jahr stattfinden. 

In den genannten Städten im Landkreis VR sind geeignete Räume angemietet und damit dezentrale Anlaufstellen für die tätigen Kindertagespflegepersonen geschaffen worden. Am Standort in Stralsund steht zusätzlich ein Büro und ein Beratungs- und Seminarraum für die ständige Nutzung der Fach- und Praxisberater/innen zur Verfügung. 
Die vorherige Anmeldung durch die Kindertagespflegeperson und eine bedarfsgerechte Koordinierung dieser Leistung sind Voraussetzungen für eine qualitativ hochwertige Fachbegleitung.

3.3 Sicherung fachlicher Standards der Fach- und Praxisberater/-innen

Die tätigen Fach- und Praxisberater/-innen für die Kindertagespflege, die in der Bildungsstätte JAMBUS angestellt sind, besuchen bedarfsgerechte und zielgerichtete Seminare, Veranstaltungen und Beratungen. Dazu gehören u.a.: 

  • Fort- und Weiterbildungstage
  • Kollegiale Beratungen
  • Supervision
  • Coaching
  • Fachtagungen
  • Netzwerk- und Gremienarbeit

3.4 Fachliche Entwicklung und Zusammenarbeit mit dem Öffentlichen Träger der Jugendhilfe 

Ein möglichst einheitliches Vorgehen in der Beratertätigkeit setzt punktuelle Absprachen voraus. Dazu können abgestimmte Arbeitsmaterialien (z.B. Planungsmodelle) ebenso gehören, wie die Implementierung von Prozessen in der Umsetzung der gesetzlichen Grundlagen. 
Die tätigen Fach- und Praxisberater/-innen in der Bildungsstätte JAMBUS entwickeln diverse Materialien und stimmen diese ggf. mit dem öffentlichen Träger der Jugendhilfe ab. Ein kollegialer und fachlicher Austausch fördert einen Perspektivenwechsel und erweitert das pädagogische Profil. 
Die tätigen Fach- und Praxisberater/-innen nehmen regelmäßig an den „Monatsgesprächen“ mit dem Fachdienst Jugend des öffentlichen Trägers der Jugendhilfe teil. 
Die zuständige Fachberatung unterstützt den Träger der öffentlichen Jugendhilfe und organisiert u.a. im Auftrag abgestimmte Veranstaltungen für Kindertagespflegepersonen.

Die bedarfsgerechte und aktive Begleitung der pädagogischen Praxis ist ein wesentlicher Schwerpunkt, um die Entwicklungsförderung von Kindern in der Kindertagespflege zu sichern und die Erziehungspartnerschaft mit den Eltern zu unterstützen. Eine qualifizierte und kontinuierliche Fach- und Praxisbegleitung der tätigen Kindertagespflegepersonen kann und sollte die Interaktionsprozesse zwischen Kindern und pädagogischen Fachkräften reflektieren. Die daraus resultierenden Ergebnisse fließen mithilfe der Fachberatung in die weitere pädagogische Planung ein.

Bad Sülze, den 30.04.2020

Heike Harder
(Geschäftsführung DBZ M-V gGmbH)