Fach- und Praxisberatung für Kindertagesstätten und Horte
Karina Schröder
Fach- und PraxisberatungFachberatung Sprach-Kitas
Andrea Dombrowsky
Fach- und Praxisberatung, Netzwerkkoordination Stiftung Kinder forschenJule Stelter
Fach- und PraxisberatungFachberatung Sprach-Kitas
Heike Harder
GeschäftsführungPädagogische Leitung
In Mecklenburg-Vorpommern führt die Ausgestaltung des Landesrechtvorbehaltes zum SGB VIII entsprechend §§ 22-26 und § 74a zu folgenden landesrechtlichen Voraussetzungen:
Die Träger der Kindertageseinrichtungen haben dafür zu sorgen, dass das pädagogische Personal regelmäßig in angemessenem Umfang an Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen teilnimmt und von der Fach- und Praxisberatung unterstützt wird.… (§17 (2) KiföG M-V)
Die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe haben ausreichende Fortbildungs- und Beratungsangebote für die pädagogischen Fachkräfte bereitzustellen, soweit dies nicht durch die Träger der Kindertageseinrichtung oder ihre jeweiligen Dach- oder Spitzenverbände selbst geschieht. (§16 (3) KiföG M-V)
Die Aufgaben der Fach- und Praxisberatung dürfen nur von pädagogischen Fachkräften wahrgenommen werden, die über eine abgeschlossene fachbezogene Ausbildung an einer Hochschule oder über langjährige Erfahrung aufgrund einer Tätigkeit auf diesem Gebiet bei regelmäßiger beruflicher Fort- oder Weiterbildung verfügen. (§16 (1) KiföG M-V)
Das Fachberaterteam der DBZ M-V gGmbH arbeitet auf der Grundlage der verbindlichen Standards, die in der Bildungskonzeption für 0-10 -jährige Kinder in M-V für die Arbeit der Fach- und Praxisberatung festgeschrieben sind.
Gegenstand der Fach- und Praxisberatung sind insbesondere die in §§ 1 und 3 formulierten Ziele, Inhalte und Verfahren. (§16 (2) KiföG M-V)
Der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe hat für je 1.200 belegte Plätze in Kindertageseinrichtungen und in Tagespflege Kapazitäten für Fach- und Praxisberatung in einem einer Vollzeitstelle entsprechenden Umfang vorzuhalten, soweit diese Aufgabe nicht durch die Träger der Kindertageseinrichtungen oder ihre jeweiligen Dach- oder Spitzenverbände selbst wahrgenommen wird. (§16(3) KiföG M-V)
Die Fach- und Praxisberatung ist eine personenbezogene, Struktur entwickelnde soziale Dienstleistung und eine Vermittlungs- und Verknüpfungsdienstleistung im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe. Sie bewirkt Qualitätssicherung und –entwicklung im Arbeitsfeld der Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen.*
Die bedarfsgerechte und aktive Begleitung der pädagogischen Praxis ist unter anderem für unser Fachberaterteam ein weiterer wesentlicher Schwerpunkt, um die Entwicklungsförderung von Kindern in Kindertagesstätten zu sichern. Diese aktive Begleitung der pädagogischen Fachkräfte durch die zuständige Fachberatung kann und soll die Interaktionsprozesse zwischen Kindern und pädagogischen Fachkräften reflektieren. Die daraus resultierenden Ergebnisse werden mithilfe der Fachberatung in die weitere pädagogische Planung einfließen.
Diese intensive Zusammenarbeit zwischen den Fachkräften, die unmittelbar die Kinder im Alltag begleiten und der zuständigen Fachberatung, ermöglicht unter anderem erweiterte Sichtweisen der pädagogischen Fachkräfte und hat Auswirkungen auf die weitere Gestaltung der pädagogischen Prozesse im Alltag.
Aufgaben sind die Initiierung, Steuerung und Begleitung von Organisationsentwicklungsprozessen.
Die Konzentration liegt hierbei im Wesentlichen auf der Weiterentwicklung der pädagogischen Praxis in folgenden Arbeitsfeldern:
- Qualitätsfeststellung und -entwicklung
- Fachpraxisbegleitung
- Konzeptionsentwicklung
- Teamentwicklung und Konfliktberatung
- Familienorientierung und Elternkooperation
- Organisations- und Personalentwicklung
- Beratung und Begleitung der Leitung und des Trägers der Einrichtung
- Projektentwicklung
- Kooperation und Vernetzung
Aktuelles Fachwissen, Beratungskompetenzen und die Vernetzung unterschiedlicher fachlicher Profile bilden unseren fachlichen Grundanspruch für individuelle Beratungsprozesse. Das Fachberaterteam der DBZ M-V gGmbH stellt sich diesen Aufgaben und ist in einem konstruktiven Austausch mit den Vertretern und Vertreterinnen der Träger und Kindertagesstätten.
- Individuelle und bedarfsgerechte Fachbegleitung der Leitung und der Teams in den Kindertagesstätten
- Beratung zu bedarfsgerechter beruflicher Fort- und Weiterbildung und Organisation durch die DBZ M-V gGmbH
- Individuelle Beratung in Konfliktsituationen
- Beratung in der Entwicklung und Erstellung von Dokumenten am PC zur Strukturverbesserung und Präsentation des pädagogischen Alltags wie Kindergartenordnung, Vorlagen, Formblätter, Power Point Präsentationen
- Beratung und Begleitung bei der Entwicklung eines Kinderschutzkonzeptes innerhalb der Institution
- Beratung und Begleitung bei der Entwicklung von Raumnutzungskonzeptionen im Innen- und Außenbereich
- Durchführung von thematischen Elternabenden mit erstellten Videoaufnahmen
- Teilnahme an Workshops im Bereich „Stiftung Kinder forschen“ mit 50%iger Kostenermäßigung
Die Aufgaben der Fach- und Praxisberatung werden gemäß § 16 (1) KiföG M-V nur von pädagogischen Fachkräften wahrgenommen, die über eine abgeschlossene fachbezogene Ausbildung an einer Hochschule und/oder über langjährige Erfahrung aufgrund einer Tätigkeit auf diesem Gebiet bei regelmäßiger beruflicher Fort- und Weiterbildung verfügen.
Die tätigen Fach- und Praxisberaterinnen der DBZ M-V gGmbH in der Geschäftsstelle JAMBUS haben neben praktischen Erfahrungen in der Bildung und Begleitung von Kindern alle ein abgeschlossenes pädagogisches Hochschulstudium und weitere Zusatzausbildungen in den Bereichen der Kommunikation, Supervision oder Management.
Die Zusammenarbeit mit dem Fachberaterteam des Landkreises Vorpommern-Rügen erfolgt unter anderem in Fachberaterkonferenzen unter Teilnahme aller Fachberater/-innen des Landkreises, dem Fachgebiet Jugend und weiteren Fachberater/-innen, die landkreisübergreifend tätig sind oder Wohlfahrtsverbänden angehören. Die Beratungen dienen dem Erfahrungsaustausch, der Festlegung von Schwerpunktaufgaben und dem Informationsfluss vonseiten des öffentlichen Trägers.
Die Zusammenarbeit mit dem Fachgebiet Jugend und Schulen des Landkreises ist sehr konstruktiv und bereichernd. In den oben genannten, regelmäßig stattfindenden Beratungen oder auch individuellen Absprachen werden Lösungsmöglichkeiten zu Gunsten der Einrichtungen erarbeitet. Aktuelle Informationen tragen dazu bei, dass die zu betreuenden Einrichtungen lösungs- und praxisorientiert beraten werden können. Es ist selbstverständlich, dass hierbei unter datenschutzrechtlichen Bestimmungen gearbeitet wird.
Das Leitbild des Trägers, die Konzeption und die Leistungsbeschreibung der Kindertagesstätte sind die Grundlagen für die Arbeit des Fachberaterinnenteams in der DBZ M-V gGmbH. Es wird eine trägerspezifische Vereinbarung über die Tätigkeit und Vergütung der Fach- und Praxisberatung für ein Jahr abgeschlossen. Die Vereinbarung verlängert sich um jeweils ein Jahr, soweit sie nicht von einem Vertragspartner schriftlich fristgerecht gekündigt wird. Die Kündigungsfrist beträgt drei Monate zum Jahresende.
Eine individuelle Berechnung pro Monat pro Kind sind Grundlage für die Vergütung. Daraus ergeben sich die unmittelbaren Kontaktzeiten sowie die im Vertrag vereinbarten Verwaltungs-, Fahr-, Vor-und Nachbereitungskosten. Es gilt die Stichtagsberechnung in der jeweils gültigen Fassung des KiföG M-V und den dazu gültigen Verordnungen.
Über die Organisation und den konkreten Ablauf der Fach- und Praxisberatung wird im Vertragsjahr bedarfsgerecht entschieden und mit der Leitung und ggf. mit dem Träger der Einrichtung abgestimmt.
Aufgrund der individuellen Fachberatung ist eine umfassende Vor- und Nachbereitungszeit erforderlich. Hierfür stehen dem Fachberaterteam Büros, ausreichend Neue Medien und Fachliteratur zur Verfügung.
Des Weiteren verfügen die Fach- und Praxisberaterinnen über Dienst-PKW und sind per Telefon mobil zu erreichen.
Es wird sichergestellt, dass die Fachberaterinnen Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen, Fachkongresse etc. bedarfsgerecht besuchen.
Bad Sülze, 06.01.2020
Heike Harder
(Geschäftsführung Diakonisches BilungsZentrum Mecklenburg-Vorpommern gGmbH)
Diese Konzeption tritt am 07.01.2020 in Kraft.