Liebe Interessierte,
es gibt verschiedene Möglichkeiten der finanziellen Förderung Ihrer beruflichen Weiterbildung.
Diese möchten wir Ihnen in der folgenden Übersicht kurz darstellen.
Bildungsgutschein (AZAV) – Förderung beschäftigter Arbeitnehmer/-innen
Individuelle und unbürokratische Förderung von Beschäftigten durch die Bundesagentur für Arbeit
Die berufliche Weiterbildung der Beschäftigten kann einerseits durch vollständige oder teilweise Übernahme der Weiterbildungskosten/Gebühren gefördert werden und andererseits Zuschüsse zum Arbeitsentgelt erhalten. Die Höhe der Förderung richtet sich nach der Anzahl der Beschäftigten.
Unter 50 Beschäftigte | Unter 500 Beschäftigte | Ab 500 Beschäftigte |
100% Kostenübernahme | 50% Kostenübernahme | 25% Kostenübernahme |
Zuschüsse zum Arbeitsentgelt für die Zeit der Weiterbildung wird individuell pro Person errechnet und vergütet.
Unter 50 Beschäftigte | Unter 500 Beschäftigte | Ab 500 Beschäftigte |
75% Zuschuss | 50% Zuschuss | 25% Zuschuss |
Hinweise:
- Bei Betrieben mit weniger als 500 Beschäftigten sollen für Beschäftigte ab 45 Jahren und für schwerbehinderte Menschen bis zu 100 Prozent der Kosten übernommen werden.
- Partnerunternehmen Ihres Betriebes bzw. verbundene Unternehmen werden gesamtheitlich betrachtet.
- Anteilige Fahrtkostenerstattung ist auf Anfrage ebenfalls möglich.
Bildung und Teilhabe: Bildungskarte
Es gibt nur eins, was auf Dauer teurer ist als Bildung, keine Bildung. (John F. Kennedy)