Liebe Interessierte,
es gibt verschiedene Möglichkeiten der finanziellen Förderung Ihrer beruflichen Weiterbildung.
Diese möchten wir Ihnen in der folgenden Übersicht kurz darstellen.

Individuelle und unbürokratische Förderung von Beschäftigten durch die Bundesagentur für Arbeit


Die berufliche Weiterbildung der Beschäftigten kann einerseits durch vollständige oder teilweise Übernahme der Weiterbildungskosten/Gebühren gefördert werden und andererseits Zuschüsse zum Arbeitsentgelt erhalten. Die Höhe der Förderung richtet sich nach der Anzahl der Beschäftigten.

Unter 50 BeschäftigteUnter 500 BeschäftigteAb 500 Beschäftigte
100% Kostenübernahme50% Kostenübernahme25% Kostenübernahme



Zuschüsse zum Arbeitsentgelt für die Zeit der Weiterbildung wird individuell pro Person errechnet und vergütet.

Unter 50 BeschäftigteUnter 500 BeschäftigteAb 500 Beschäftigte
75% Zuschuss50% Zuschuss25% Zuschuss



Hinweise:

  • Bei Betrieben mit weniger als 500 Beschäftigten sollen für Beschäftigte ab 45 Jahren und für schwerbehinderte Menschen bis zu 100 Prozent der Kosten übernommen werden.
  • Partnerunternehmen Ihres Betriebes bzw. verbundene Unternehmen werden gesamtheitlich betrachtet.
  • Anteilige Fahrtkostenerstattung ist auf Anfrage ebenfalls möglich.

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Es gibt nur eins, was auf Dauer teurer ist als Bildung, keine Bildung. (John F. Kennedy)