Beratung für Kinder- und Jugendeinrichtungen - "Insoweit erfahrene Fachkraft"
Sie suchen für Ihre Einrichtung eine „insoweit erfahrene Fachkraft“?
Beratung und Begleitung in Fragen des Kinderschutzes, des Kindeswohls und der Kindeswohlgefährdung
◼ Zielgruppen
Kindertageseinrichtungen und Kinder- und Jugendeinrichtungen
◼ Ziele
Die Hauptaufgabe der »insoweit erfahrenen Fachkraft« ist die Beratung der pädagogischen Fachkräfte bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung. Diese Beratung erfolgt anonymisiert. Einerseits berät sie bei der Einschätzung eines möglichen Risikos und bei der Planung von Maßnahmen. Andererseits übernimmt die »insoweit erfahrene Fachkraft« in keinem Fall selbst die Fallverantwortung.
◼ Kernaufgaben
Die Kernaufgaben sind u.a.:
- Beratung und Unterstützung der pädagogischen Fachkräfte
- Risikobewertung bei Verdachtsstellen
- Empfehlungen für Maßnahmen und Handlungen
- Vor- und Nachbereitung von möglichen Gesprächen mit Beteiligten
- Ermittlung von Ressourcen in Bezug auf Kinder und deren Familien
◼ Grenzen der Aufgaben
- Keine Entscheidungsmacht
- Kein eigenes Handeln am Kind / der Familie
- Keine Melde- und Interventionsbefugnisse (Aufgabe des Trägers)
- Keine verbindlichen Dokumentationsaufgaben
◼ Verfahrensablauf
Die ausgebildeten »insoweit erfahrenen Fachkräfte« der Bildungsstätte JAMBUS Bad Sülze übernehmen bedarfsgerecht die externe Begleitung in dieser Funktion. Insgesamt stehen vier qualifizierte Fachkräfte
zur Verfügung, die flexibel eingesetzt werden können. Die Beratung erfolgt nach der ersten Kontaktaufnahme durch die pädagogischen Fachkräfte der Kindertageseinrichtung zentral über die genannte Ansprechpartnerin. Von dort aus werden die »insoweit erfahrenen Fachkräfte« je nach Verfügbarkeit in die Beratung eingebunden.
◼ Zeitraum
Der Vertrag gilt in der Regel für ein Jahr und verlängert sich automatisch, wenn er nicht fristgerecht von den Vertragspartnern gekündigt wird.
◼ Kosten und zusätzliche Leistungen
Für die kontinuierliche Verfügbarkeit unserer Leistungen berechnen wir eine monatliche Bereitstellungspauschale. Im Falle eines akuten Vorfalls werden zusätzlich erbrachte Leistungen nach tatsächlichem Aufwand gemäß dem vereinbarten Stundensatz abgerechnet.
◼ Gesetzliche Grundlage
Der Schutzauftrag nach § 8a SGB VIII fordert bei gewichtigen Anhaltspunkten einer möglichen Kindeswohlgefährdung auf den Schutz des Kindes hinzuwirken. Ein wesentlicher Verfahrensschritt hierzu ist die Inanspruchnahme einer Beratung durch eine »insoweit erfahrenen Fachkraft«.
Mit dem geschlossenen Vertrag wird durch den Auftragnehmer gewährleistet, eine »insoweit erfahrene Fachkraft« für die Kindertageseinrichtung zur Verfügung zu stellen. Damit wird ein verbindliches Element der Qualitätssicherung und -entwicklung in der Kinderschutzarbeit dargestellt.
Nutzen Sie eine telefonische Erstberatung, um Vertragsdetails, Bedarfe und die entstehenden Kosten für Ihre Einrichtung zu besprechen.







